Standesamt

Das Standesamt stellt dem Bürger folgende Bescheinigungen aus:

  • Geburtsschein und Auszüge aus dem Geburtenregister
  • Trauschein und Auszüge aus dem Trauungsregister: Link zur Eheschließung (mycivis)
  • Totenschein und Auszüge aus dem Sterberegister.

Eine vollständige Abschrift der Personenstandsurkunden des Standesamts kann nur auf ausdrücklichen Antrag des Betroffenen und wenn das Gesetz dies zulässt vom Standesbeamten ausgefertigt werden. Auszüge aus dem Standesamt können unabhängig davon ob der Standesamtsakt eingetragen oder übertraden worden ist, ausgestellt werden. Der Standesbeamte stellt den Auszug entsprechend der im Standesamt aufliegenden Akten aus. Alle Bescheinigungen und Auszüge aus den Registern des Standesamts werden auf stempelfreiem Papier und gebührenfrei erlassen. 

Die Bescheinigungen haben folgende Gültigkeit:

  •  allgemeine Gültigkeit von 6 Monaten sofern keine Änderungen vorliegen
  • unbegrenzte Gültigkeit, sofern sie Tatsachen betreffen, die sich nicht ändern (z.B. Totenschein).

Kontakt

Kontaktdaten von Standesamt
AdresseRathaus Strasse 1
39025 Naturns
ZimmerRathaus - Erdgeschoss
Telefon+39 0473 671 350
Faxnummer+39 0473 671 212
E-Mail (offiziell)standesamt@naturns.eu
Zertifizierte E-Mail-Adressenaturns.naturno@legalmail.it

Leiterin der Organisationseinheit

Formulare

Zuständigkeiten

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