Verordnung zur Regelung des Parkens, des Campierens und anderer Formen von Übernachtungen - GRB 11/2026

Die Verordnung regelt das Parken im Gemeindegebiet sowie das Verbot des Campierens und Biwakierens auf öffentlichem Grund; Zuwiderhandlungen werden mit Verwaltungsstrafen geahndet.

Kategorien
Veröffentlichungsdatum

16.03.2026

Beschreibung

Diese Verordnung dient dazu, das Parken von Fahrzeugen so zu regeln, dass die öffentlichen Stellplätze und Parkflächen möglichst abwechslungsreich und von vielen verschiedenen Nutzern in Anspruch genommen werden können. Gleichzeitig soll durch klare Vorgaben verhindert werden, dass öffentlicher Grund unrechtmäßig zum Campieren oder Biwakieren genutzt wird, um hygienisch‑sanitären Missständen vorzubeugen und die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten.


Wichtige Inhalte im Überblick


Regelungen zum Parken

  • Parken ist nur auf ausgewiesenen Stellplätzen und Parkflächen erlaubt, im Rahmen der italienischen Straßenverkehrsordnung.
  • Parkflächen können als kostenlos, zeitlich begrenzt mit Parkscheibe oder kostenpflichtig festgelegt werden. 
  • Parken auf Banketten und auf Fahrbahnen mit durchgehender Begrenzungslinie ist verboten.


Verbot des Campierens und Biwakierens

  • Campieren ist auf öffentlichem Boden grundsätzlich verboten und nur auf Campingplätzen oder offiziellen Wohnmobilstellplätzen erlaubt. 
  • Als Campieren gelten u. a.: Nutzung von Stützen oder Nivellierungselementen, Öffnen von Markisen oder Zeltelementen, Aufstellen von Tischen/Stühlen, Ablassen von Flüssigkeiten oder Aufstellen von Zelten bzw. Überdachungen. 
  • Biwakieren (Nächtigen im Freien mit Schlafsack o. Ä.) ist verboten, außer in einer Notsituation.


Strafen

  • Verstöße gegen Parkvorschriften werden gemäß Straßenverkehrsordnung geahndet. 
  • Verstöße gegen das Campier- und Biwackverbot: Verwaltungsstrafe von 300 bis 1.800 Euro. 
  • Bei Nichtentfernung von Fahrzeug/Material erfolgt die Entfernung zwangsweise und auf Kosten der betroffenen Person. 
  • Illegale Müllentsorgung sowie gewerbliche Campingaktivitäten ohne Genehmigung werden ebenfalls bestraft.


Inkrafttreten

  • Die Verordnung tritt mit der Vollziehbarkeit des Gemeinderatsbeschlusses in Kraft. 

Datei

Kontakt

Dateiformat

application/pdf

Lizenz

Offene Lizenz

Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

16.03.2026

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 16.03.2026, 12:21 Uhr

Kategorien

Antrag

Schriftliche Anträge, die von einer Privatperson an eine öffentliche Verwaltung gerichtet werden und...

Bürger aktiv

Die Gemeinde fördert die Bürgerbeteiligung als Mittel für eine lebendige Demokratie. Zum Erreichen dieses...

Dokument Politische Aktivitäten

Dokumente, wie z.B. Tagesordnungen, Anfragen, Anträge usw.

Dokument über die internen Arbeitsweisen

Dokumente, in Bezug auf die interne Arbeitsweise der Körperschaft, wie z.B. die Ämterordnung, interne...

Dokument zur Programmierung und Berichterstattung

Dokumente, wie z.B. Bilanzen, Programm der öffentlichen Arbeiten, usw.

Formulare

Formulare, der Ämter der öffentlichen Verwaltungen. Informationen über die Verarbeitung der personenbezogenen...

Naturns 2030+

"Naturns 2030+" ist das Projekt und die Zukunftsstrategie zur Entwicklung des Ortes.

Rechtsakt

Rechtsakte, wie z.B. Gesetze, Dekrete, Verordnungen, usw.

Unterstützendes (technisches) Dokument

Dokumente, wie z.B. Präsentationen, technische Berichte, Leitlinien, allgemeine Veröffentlichungen