Verordnung über die Zusammensetzung und die Wahl des Jugendparlamentes

Das Jugendparlament ist ein beratendes Organ zur Förderung der Jugendpartizipation in der Gemeinde. Es wird von Jugendlichen zwischen 14 und 25 Jahren gewählt und arbeitet ehrenamtlich.

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Veröffentlichungsdatum

08.05.2006

Beschreibung

Allgemeines

a)       Das Jugendparlament ist ein beratendes Organ zur Förderung der Jugendpartizipation in der Gemeinde.

b)       Es wird von Jugendlichen zwischen 14 und 25 Jahren gewählt und arbeitet ehrenamtlich.

Ziele

a)       Förderung der Zusammenarbeit zwischen Gemeinde und Jugendorganisationen.

b)       Einbindung der Jugend in politische Entscheidungsprozesse.

c)       Stärkung des Politikverständnisses und der Mitbestimmung.

Aufgaben und Rechte

a)       Vorschläge zur Jugendförderung und Verteilung von Fördermitteln.

b)       Mitwirkung bei Veranstaltungen und Projekten.

c)       Erstellung von Berichten und eines jährlichen Jugendberichts.

d)       Anhörungsrecht bei Gemeinderatssitzungen.

e)       Eigenes Budget: 5 € pro Einwohner unter 25 Jahren.

Wahl und Zusammensetzung

a)       Wahlrecht: Jugendliche von 14 bis 25 Jahren.

b)       Wahl erfolgt geheim mit bis zu 4 Vorzugsstimmen.

c)       Wahlkommission organisiert und kontrolliert die Wahl.

d)       Das Parlament besteht aus mindestens 8 gewählten Mitgliedern.

Organisation

a)       Vorsitzende/r und Stellvertreter/in werden gewählt.

b)       Mindestens 5 Sitzungen pro Jahr.

c)       Sitzungen sind öffentlich und finden im Gemeinderatssaal statt.

d)       Geschäftsordnung wird vom Parlament mit Zweidrittelmehrheit beschlossen.

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Veröffentlichungsdatum

08.05.2006

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Zuletzt aktualisiert: 07.08.2025, 16:33 Uhr

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