Anwendung der Plattform App "IO": Bescheinigung im Sinne des Art. 17 des Gesetzes 12. März 1999, Nr. 68

Die Bescheinigung bestätigt die Überprüfung der Angaben gemäß Art. 17 des Gesetzes Nr. 68/1999 zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderung.

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Veröffentlichungsdatum

19.09.2025

Beschreibung

Zum Stichtag 05.10.2023 beschäftigt der Betrieb „Consorzio dei Comuni della Provincia di Bolzano Società Cooperativa“ weniger als 15 Mitarbeitende und unterliegt daher nicht der Pflicht zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderung gemäß Gesetz Nr. 68/1999. Die Bescheinigung dient der Überprüfung der Richtigkeit der diesbezüglichen Angaben. Ausgestellt wurde sie vom Arbeitsmarktservice der Autonomen Provinz Bozen.

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Veröffentlichungsdatum

19.09.2025

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Zuletzt aktualisiert: 19.09.2025, 11:20 Uhr

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