Abänderung der Verordnung über die Gemeindeimmobiliensteuer (GIS) 2026

Der Gemeinderat Naturns hat am 02.02.2026 die Verordnung zur Gemeindeimmobiliensteuer (GIS) an die neuen Bestimmungen des Landesgesetzes Nr. 17 vom 22.12.2025 angepasst, mit Wirksamkeit ab 01.01.2026.

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Veröffentlichungsdatum

22.05.2026

Beschreibung

Der Gemeinderat Naturns hat am 02.02.2026 die Abänderung der Verordnung zur Gemeindeimmobiliensteuer (GIS) beschlossen. Grund dafür sind neue gesetzliche Vorgaben des Landesgesetzes Nr. 17 vom 22.12.2025, die eine Anpassung der bestehenden Bestimmungen erforderlich machen. Die Änderungen treten mit Wirkung ab 01.01.2026 in Kraft, wurden einstimmig genehmigt und gelten als sofort vollziehbar; der Beschluss wird veröffentlicht und an die zuständigen Stellen übermittelt.

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22.05.2026

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Zuletzt aktualisiert: 22.05.2026, 08:48 Uhr

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