Nationale digitale Datenplattform (PDND): Bescheinigung im Sinne des Art. 17 des Gesetzes 12. März 1999, Nr. 68

Das Arbeitsmarktservice der Provinz Bozen bestätigt, dass der Consorzio dei Comuni della Provincia di Bolzano zum 05.10.2023 weniger als 15 Mitarbeitende beschäftigt und daher nicht der Pflicht zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderung gemäß Gesetz Nr. 68/1999 unterliegt.

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Veröffentlichungsdatum

22.09.2025

Beschreibung

Mit Stichtag 05.10.2023 hat der Consorzio dei Comuni della Provincia di Bolzano weniger als 15 Angestellte und fällt somit nicht unter die gesetzliche Verpflichtung zur Einstellung von Menschen mit Behinderung laut Gesetz Nr. 68/1999. Die Überprüfung erfolgte durch das Amt für Arbeitsmarktintegration der Autonomen Provinz Bozen. Eine Verpflichtung zur Erfüllung der entsprechenden Quoten besteht daher nicht.

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22.09.2025

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Zuletzt aktualisiert: 22.09.2025, 15:01 Uhr

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