Anwendung der Plattform PagoPA: Bescheinigung im Sinne des Art. 17 des Gesetzes 12. März 1999, Nr. 68

Am 5. Oktober 2023 wurde bestätigt, dass der Südtiroler Gemeindenverband nicht unter die Verpflichtungen des Gesetzes Nr. 68/1999 zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderung fällt.

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Veröffentlichungsdatum

19.09.2025

Beschreibung

Die Bescheinigung des Arbeitsmarktservice der Provinz Bozen bestätigt, dass der Südtiroler Gemeindenverband weniger als 15 Mitarbeitende beschäftigt und somit nicht der Pflichtquote zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderung unterliegt. Die Erklärung wurde gemäß Art. 17 des Gesetzes Nr. 68/1999 überprüft. Das Dokument wurde digital unterzeichnet und an die Gemeinde Naturns übermittelt.

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Veröffentlichungsdatum

19.09.2025

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Zuletzt aktualisiert: 23.09.2025, 08:25 Uhr

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